news 23.09.2005 14:10
Jamba soll Klingeltöne erst abends im britischen Fernsehen anpreisen dürfen
Die Selbstkontrolle der britischen Werbewirtschaft Advertising Standards Authority (ASA) empfiehlt, dass die Klingeltonfirma Jamba im britischen Fernsehen ihre Produkte erst ab 21 Uhr abends bewerben darf (PDF-Datei[1]). Sie reagiert damit auf 298 Beschwerden von Fernsehzuschauern, von denen die meisten Werbung für die Klingeltonfigur „Crazy Frog“ betreffen. Jamba firmiert in Großbritannien unter dem Namen Jamster.
Achtzig Beschwerdeführer waren laut ASA der Meinung, die Werbung kläre nicht eindeutig darüber auf, dass es sich bei den angebotenen Diensten um Abonnements handelt. Noch mehr Zuschauer äußerten Bedenken wegen der Machart der Werbespots, die insbesondere Kinder ansprechen würden. 33 Zuschauer hatten angegeben, ihre Kinder hätten sich bei Jamster Klingeltöne besorgt, gefolgt von hohen Telefonrechnungen. 24 von diesen Betroffenen meinten, ihre Kinder hätten nicht verstanden, dass es sich um Abos handelte.
Jamster hat laut ASA angegeben, seine Werbung richte sich vornehmlich an Menschen im Alter von 18 bis 49 Jahren und dazu eine Studie aus Deutschland vorgelegt, nach der 84 Prozent der Klingeltonkäufer älter als 16 Jahre seien. Aus der Sicht der ASA bleiben also immerhin noch 16 Prozent, für die diese Werbung eigentlich nicht gedacht sei. Etwa 9 Millionen Briten, die jünger als 15 Jahre seien, hätten ein Mobiltelefon. Bei 40.000 monatlichen Ausstrahlungen von Klingelton-Werbespots sei es nicht unwahrscheinlich, dass sich Kinder von den dargestellten Charakteren angesprochen fühlten. Sozialer Druck, die Einfachheit des Bestellvorgangs und andere Umstände ließen die ASA zu dem Schluss kommen, dass Jamster-Werbespots erst ab 21 Uhr ausgestrahlt werden sollten.
Jamster hat vergeblich vor Gericht versucht[2], eine Veröffentlichung der ASA-Entscheidung zu verhindern. Der „verrückte Frosch“ hatte als erster Klingelton überhaupt die Spitze der britischen Single-Charts erreicht und war im Juni bereits in das Visier des Independent Committee for the Supervision of Standards of Telephone Information Services geraten[3].
Auch in Deutschland hat Jamba Ärger mit Verbraucherschützern. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat von der Firma im August eine Unterlassungserklärung eingeholt[4], wonach sich Jamba verpflichtet, „deutlicher als bisher über den bindenden Charakter ihrer Verträge aufzuklären“. Das von ihnen abgegebene Versprechen, mehr andere Programminhalte zwischen den Klingelton-Werbespots zu ermöglichen, haben Jamba und MTV dazu veranlasst, neue Sendeformen zu entwickeln[5].
(anw[6]/c’t) (anw/c’t)
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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.asa.org.uk/NR/rdonlyres/7E094194-311C-4B2E-8766-787DE19E30E2/0/Broadcastreport21Sept2005.pdf
[2] http://www.asa.org.uk/asa/news/news/2005/ASA+Welcomes+High+Court+Ruling+on+Jamster+ads.htm
[3] http://www.heise.de/mobil/newsticker/meldung/61228
[4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63299
[5] http://www.heise.de/mobil/newsticker/meldung/63745
[6] mailto:anw@ct.heise.de